Newsletter September 2024
Datei: Update
- Mitarbeiterbeteiligung
- Cyberkriminalität
- Künstliche Intelligenz
- Kurznews
Newsletter April 2024
Datei: Update
- Sozialversicherungen / wichtige Änderungen 2024
- Digitaler Nachlass
- Unternehmensnachfolge
- Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge endet
- Vorauszahlung bei Steuern lohnt sich wieder
- Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge steigt
Änderung des MWST-Gesetzes per 1.1.2024
Per 1.1.24 werden die Mehrwertsteuersätze angehoben:
- Normalsatz: 8,1 %
- Reduzierter Satz: 2,6 %
- Beherbergung: 3,8 %
In diesem Zusammenhang werden auch die Saldosteuersätze teilweise erhöht. Unter dem nachfolgenden Link findet Ihr die entsprechende Tabelle: https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/mwst-steuersaetze/mwst-saldosteuersatz-pauschalsteuersatz/saldosteuersaetze-ab-2024.html
ESTV - Höchstabzüge Säule 3a im Steuerjahr 2023
Zinssätze / Höchstabzüge Säule 3a bei der Direkten Bundessteuer| ESTV (admin.ch)
Bern, 03.11.2022 - Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) wurde für das Steuerjahr 2023 angepasst. Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungs-Limiten.
Übersicht der wichtigsten Neuerungen im Rahmen der Personen-Versicherungen
Treuhand Suisse - Newsletter Dezember 2022
Treuhand Suisse - Newsletter November 2022
Verjährungsfristen bei der Rückerstattung der Verrechnungssteuer
Anwendung der Verjährungsfristen bei der Rückerstattung der Verrechnungssteuer
Rechtliche Neuerung per 2022 - Infoblatt Treuhand Suisse
Aufgrund der neusten Bundesratsentscheide gilt es zur Kurzarbeitsentschädigung noch folgendes zu beachten:
Die maximale Bezugsdauer von 24 Monaten gilt für die Rahmenfristen 1.3.2020 bis 28.2.2022.
Wenn ein Betrieb eine Rahmenfrist vom 1.5.2020 bis 30.4.2022 hat und bis Ende Februar z.B. 18 Monate KAE bezogen hat, kann er für März und April 2022 keine KAE mehr geltend machen. Ab 1.5.2022 könnte dann eine neue Rahmenfrist mit 12 Monaten beantragt werden (Stand heute: 21.12.2021).
Rundschreiben der ESTV zu den steuerlich anerkannten Zinssätzen auf Vorschüssen und Darlehen in CHF gültig ab 1.1.2022
Zum Link: Rundschreiben
BR - Covid-19: Bundesrat beschliesst Massnahmen im Bereich der Kurzarbeit
Bern, 26.01.2022 - Der Bundesrat hat am 26. Januar 2022 das summarische Abrechnungsverfahren für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) sowie die Erhöhung der Höchstbezugsdauer von KAE auf 24 Monate verlängert. Zudem hat er für alle Betriebe die Karenzzeit und die Beschränkung auf vier Abrechnungsperioden für Arbeitsausfälle von über 85 Prozent aufgehoben. Für Betriebe, die von der 2G+-Pflicht betroffen sind, wurde der Anspruch auf KAE für Personen in unterschiedlichen Arbeitsverhältnissen unter bestimmten Bedingungen wieder eingeführt.
Liegenschaften im Geschäftsvermögen
Coronavirus: Bezugsdauer Kurzarbeit wird erhöht und vereinfachtes Verfahren verlängert
Der Bundesrat hat heute die Höchstdauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) auf 24 Monate erhöht sowie das vereinfachte Verfahren für KAE verlängert. Zudem hat er eine Verlängerung des Anspruchs auf KAE für Lernende sowie Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen und Arbeitnehmende auf Abruf in unbefristeten Arbeitsverhältnissen unter Einführung einer neuen Voraussetzung beschlossen. Die Kantone, die konsultierten Dachverbände der Sozialpartner und die zuständige parlamentarische Kommission befürworten mehrheitlich die beschlossenen Anpassungen. Die entsprechenden Änderungen der Covid-19-Verordnung Arbeitslosen-versicherung treten am 1. Juli 2021 in Kraft.
Hier der Link zur Medienmitteilung: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-84116.html
STAF: F&E- Förderung
Zum Link: F&E-Förderung
Zu den Medien: Artikel von Bär & Karrer mit Berechnungsbeispielen
Neuerungen in der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) per 1. Juli 2021
Zum Link: Neuerungen in der Kurzarbeitsentschädigung
Zu den Medien: Merkblatt Betriebe KAE Juli 2021 / Rapport über wirtschaftlich bedingte Ausfallstunden
Coronavirus: Letzte Anpassungen der Härtefallverordnung für besonders betroffene Unternehmen
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung punktuelle Anpassungen an der Härtefallverordnung beschlossen. Mit diesen Änderungen sollen stark betroffenen Unternehmen höhere Unterstützungen zugesprochen werden können. Die Bedürfnisse der Kantone fallen dabei allerdings äusserst unterschiedlich aus. Der Bundesrat erhöht daher erstens die Obergrenze der à-fonds perdu Beiträge zur Unterstützung von kleinen Unternehmen mit hohen Umsatzeinbussen. Zweitens stellt er den Kantonen 300 Millionen Franken aus der «Bundesratsreserve» zur Verfügung, um besonders betroffene Unternehmen zusätzlich zu unterstützen.
Hier der Link zur offiziellen Mitteilung:
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-84037.html
Es bleibt abzuwarten, wie die einzelnen Kanton entscheiden.
Dividende statt Lohn
WEKA-Artikel:
Dividende statt Lohn: Unternehmer können bei der Entschädigung wählen
Zum Lohnrechner:
https://www.gate.bfs.admin.ch/salarium/public/index.html#/start
Coronavirus: Geltungsdauer des Corona-Erwerbsersatzes wird verlängert
Die Rechtsgrundlagen für den Corona-Erwerbsersatz sind neu bis zum 31. Dezember 2021 gültig, statt bis zum 30. Juni. Die Anmeldefrist für den Leistungsbezug wurde neu auf den 31. März 2022 festgelegt. Ferner können ab dem 1. Juli 2021 die Beträge künftiger Entschädigungen im Rahmen des Corona-Erwerbsersatzes aufgrund des Einkommens gemäss der Steuerveranlagung 2019 berechnet werden. Diese Anpassungen auf Verordnungsstufe hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. Juni 2021 beschlossen.
Link zur Medienmitteilung:
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-83996.html
Neue Regelungen bei der MWST für die Wareneinfuhr in die EU gültig ab 1. Juli 2021
Link zu einem aktuellen Artikel des WEKA-Verlags:
Pauschalspesen - Spesenreglement
Fachartikel zu Pauschalspesen (Mai 2021): Pauschalspesen - Sind diese ohne genehmigtes Spesenreglement geschäftsmässig begründeter Aufwand.pdf
Darin wird unter anderem ein Bundesgerichtsentscheid vom Oktober 2020 erläutert.
Neues Erbrecht
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Mai 2021 entschieden, das revidierte Erbrecht auf den 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen.
Mit dem neuen Recht können Erblasserinnen und Erblasser künftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen. Weitere Infos findet ihr unter:
Zum Link: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-83570.html
MWST-News Mai 2021
Zum Link: MWST-Newsletter
Coronavirus: Bundesratssitzung vom 12. Mai 2021
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Mai 2021 Folgendes beschlossen:
- Die Höchstdauer für die Kurzarbeitsentschädigung wird von 18 auf 24 Monate erhöht. Zudem soll das summarische Abrechnungsverfahren verlängert werden
- Eine weitere Botschaft zur Anpassung des Covid-19-Gesetzes: Er beantragt dem Parlament, die Grundlage für die Erwerbsausfallentschädigung bis Ende 2021 zu verlängern. Zudem soll die gesetzliche Obergrenze für à-Fonds perdu Beiträge an Sportklubs der professionellen und semi-professionellen Ligen aufgehoben werden
Coronavirus: Bundesrat passt Härtefallverordnung sowie Verordnung zum Erwerbsausfall an
Der Bundesrat hat die Härtefallverordnung und die Verordnung zum Erwerbsausfall angepasst.
Weitere Details finden Sie unter nachfolgenden Link:
Zum Link: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-82923.html
Coronavirus: Verlängerung der Massnahmen im Bereich der Kurzarbeit
Zum Link: Coronavirus Verlängerung der Massnahmen im Bereich der Kurzarbeit
Mehrwertsteuertechnische Behandlung von à fonds perdu Beiträgen aus dem Härtefallprogramm
Zum Link: Mehrwertsteuertechnische Behandlung von à fonds perdu Beiträgen aus dem Härtefallprogramm
Coronavirus: Bundesratsentscheid vom 20.01.2021 zur Kurzarbeit
Zum Link: Massnahmen zur Kurzarbeit
Detaillierte Informationen finden Sie auch unter dem Link entnehmen:
Zum Link: BR - Coronavirus: Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen im Bereich Kurzarbeit werden erweitert
Quellenbesteuerung ab 01.01.2021
Zum Link: Quellenbesteuerung ab 01.01.21
Härtefällprogramm des Kantons Zug
Zum Link: Härtefallprogramm des Kantons Zug
Zum Link: Härtefallmassnahmen weitere Kantone
COVID-19 BAG Entscheide vom 18. Dezember 2020
Zum Link: COVID-19 BAG Entscheide vom 18.12.2020
Standortqualität Zug
Kopf-an-Kopf-Rennen bei der Standortqualität:
Zug überholt Basel-Stadt erneut
Covid-19
Zum Link: COVID-19
Coronavirus: Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen
Zum Link: Coronavirus Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen
Stellenmeldepflicht
Transponierung
Zum Link: Änderungen für 2020 / Beispiele von Transponierungen (Agiolösung)
A1-Bescheinigung
Zum Link: A1-Bescheinigung Informationsschreiben - was ist zu beachten - strengere Praxis
Zum Link: 10 häufigsten Fragen zum Formular A1
Information zur Aufbewahrung von Liegenschaftsunterlagen
Neues Design - Homepage
Unsere Hompage zeigt sich im neuen Kleid!
Wir wünschen Ihnen viel Spass beim Surfen und laden Sie herzlich ein, uns für jegliche Bedürfnisse zu kontaktieren.
Kryptowährung
ISO 20022
MWST- Sätze sinken ab 1. Januar 2018
Zum Link: MWST- Änderungen 2018