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Newsletter September 2024

Datei: Update

- Mitarbeiterbeteiligung

- Cyberkriminalität

- Künstliche Intelligenz

- Kurznews

Newsletter April 2024

Datei: Update

- Sozialversicherungen / wichtige Änderungen 2024

- Digitaler Nachlass

- Unternehmensnachfolge 

- Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge endet

- Vorauszahlung bei Steuern lohnt sich wieder

- Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge steigt

Änderung des MWST-Gesetzes per 1.1.2024

Per 1.1.24 werden die Mehrwertsteuersätze angehoben:

  • Normalsatz: 8,1 %
  • Reduzierter Satz: 2,6 %
  • Beherbergung: 3,8 %

In diesem Zusammenhang werden auch die Saldosteuersätze teilweise erhöht. Unter dem nachfolgenden Link findet Ihr die entsprechende Tabelle: https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/mwst-steuersaetze/mwst-saldosteuersatz-pauschalsteuersatz/saldosteuersaetze-ab-2024.html

ESTV - Höchstabzüge Säule 3a im Steuerjahr 2023

Zinssätze / Höchstabzüge Säule 3a bei der Direkten Bundessteuer| ESTV (admin.ch) 

Bern, 03.11.2022 - Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) wurde für das Steuerjahr 2023 angepasst. Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungs-Limiten.

Übersicht der wichtigsten Neuerungen im Rahmen der Personen-Versicherungen

Neuerungen der Personenversicherung

Treuhand Suisse - Newsletter Dezember 2022

Newsletter Dezember 2022

Treuhand Suisse - Newsletter November 2022

Newsletter_November_2022

Verjährungsfristen bei der Rückerstattung der Verrechnungssteuer

Anwendung der Verjährungsfristen bei der Rückerstattung der Verrechnungssteuer

Rechtliche Neuerung per 2022 - Infoblatt Treuhand Suisse

INFOBLATT Dezember 2021

Aufgrund der neusten Bundesratsentscheide gilt es zur Kurzarbeitsentschädigung noch folgendes zu beachten:

Die maximale Bezugsdauer von 24 Monaten gilt für die Rahmenfristen 1.3.2020 bis 28.2.2022.

Wenn ein Betrieb eine Rahmenfrist vom 1.5.2020 bis 30.4.2022 hat und bis Ende Februar z.B. 18 Monate KAE bezogen hat, kann er für März und April 2022 keine KAE mehr geltend machen. Ab 1.5.2022 könnte dann eine neue Rahmenfrist mit 12 Monaten beantragt werden (Stand heute: 21.12.2021).

Rundschreiben der ESTV zu den steuerlich anerkannten Zinssätzen auf Vorschüssen und Darlehen in CHF gültig ab 1.1.2022

Zum Link: Rundschreiben

BR - Covid-19: Bundesrat beschliesst Massnahmen im Bereich der Kurzarbeit

Bern, 26.01.2022 - Der Bundesrat hat am 26. Januar 2022 das summarische Abrechnungsverfahren für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) sowie die Erhöhung der Höchstbezugsdauer von KAE auf 24 Monate verlängert. Zudem hat er für alle Betriebe die Karenzzeit und die Beschränkung auf vier Abrechnungsperioden für Arbeitsausfälle von über 85 Prozent aufgehoben. Für Betriebe, die von der 2G+-Pflicht betroffen sind, wurde der Anspruch auf KAE für Personen in unterschiedlichen Arbeitsverhältnissen unter bestimmten Bedingungen wieder eingeführt.

Liegenschaften im Geschäftsvermögen

Zum Link: Wie verhält es sich mit den Steuerfolgen?

Coronavirus: Bezugsdauer Kurzarbeit wird erhöht und vereinfachtes Verfahren verlängert

Der Bundesrat hat heute die Höchstdauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) auf 24 Monate erhöht sowie das vereinfachte Verfahren für KAE verlängert. Zudem hat er eine Verlängerung des Anspruchs auf KAE für Lernende sowie Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen und Arbeitnehmende auf Abruf in unbefristeten Arbeitsverhältnissen unter Einführung einer neuen Voraussetzung beschlossen. Die Kantone, die konsultierten Dachverbände der Sozialpartner und die zuständige parlamentarische Kommission befürworten mehrheitlich die beschlossenen Anpassungen. Die entsprechenden Änderungen der Covid-19-Verordnung Arbeitslosen-versicherung treten am 1. Juli 2021 in Kraft.

Hier der Link zur Medienmitteilung: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-84116.html

STAF: F&E- Förderung

Zum Link: F&E-Förderung

Zu den Medien: Artikel von Bär & Karrer mit Berechnungsbeispielen

Neuerungen in der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) per 1. Juli 2021

Zum Link: Neuerungen in der Kurzarbeitsentschädigung

Zu den Medien: Merkblatt Betriebe KAE Juli 2021  /  Rapport über wirtschaftlich bedingte Ausfallstunden

Coronavirus: Letzte Anpassungen der Härtefallverordnung für besonders betroffene Unternehmen

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung punktuelle Anpassungen an der Härtefallverordnung beschlossen. Mit diesen Änderungen sollen stark betroffenen Unternehmen höhere Unterstützungen zugesprochen werden können. Die Bedürfnisse der Kantone fallen dabei allerdings äusserst unterschiedlich aus. Der Bundesrat erhöht daher erstens die Obergrenze der à-fonds perdu Beiträge zur Unterstützung von kleinen Unternehmen mit hohen Umsatzeinbussen. Zweitens stellt er den Kantonen 300 Millionen Franken aus der «Bundesratsreserve» zur Verfügung, um besonders betroffene Unternehmen zusätzlich zu unterstützen.

Hier der Link zur offiziellen Mitteilung: 

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-84037.html

Es bleibt abzuwarten, wie die einzelnen Kanton entscheiden.


Coronavirus: Geltungsdauer des Corona-Erwerbsersatzes wird verlängert

Die Rechtsgrundlagen für den Corona-Erwerbsersatz sind neu bis zum 31. Dezember 2021 gültig, statt bis zum 30. Juni. Die Anmeldefrist für den Leistungsbezug wurde neu auf den 31. März 2022 festgelegt. Ferner können ab dem 1. Juli 2021 die Beträge künftiger Entschädigungen im Rahmen des Corona-Erwerbsersatzes aufgrund des Einkommens gemäss der Steuerveranlagung 2019 berechnet werden. Diese Anpassungen auf Verordnungsstufe hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. Juni 2021 beschlossen.

Link zur Medienmitteilung: 

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-83996.html

Neue Regelungen bei der MWST für die Wareneinfuhr in die EU gültig ab 1. Juli 2021

Link zu einem aktuellen Artikel des WEKA-Verlags: 

http://www.weka.ch/themen/finanzen-controlling/mehrwertsteuer/mwst-international/article/mehrwertsteuer-eu-wichtige-neue-regelungen/?utm_source=E-Letter-Treuhand&utm_medium=email

Pauschalspesen - Spesenreglement

Fachartikel zu Pauschalspesen (Mai 2021): Pauschalspesen - Sind diese ohne genehmigtes Spesenreglement geschäftsmässig begründeter Aufwand.pdf

Darin wird unter anderem ein Bundesgerichtsentscheid vom Oktober 2020 erläutert.

Neues Erbrecht

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Mai 2021 entschieden, das revidierte Erbrecht auf den 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen. 

Mit dem neuen Recht können Erblasserinnen und Erblasser künftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen. Weitere Infos findet ihr unter:

Zum Link: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-83570.html

MWST-News Mai 2021

Zum Link: MWST-Newsletter

Coronavirus: Bundesratssitzung vom 12. Mai 2021

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Mai 2021 Folgendes beschlossen:

  • Die Höchstdauer für die Kurzarbeitsentschädigung wird von 18 auf 24 Monate erhöht. Zudem soll das summarische Abrechnungsverfahren verlängert werden
  • Eine weitere Botschaft zur Anpassung des Covid-19-Gesetzes: Er beantragt dem Parlament, die Grundlage für die Erwerbsausfallentschädigung bis Ende 2021 zu verlängern. Zudem soll die gesetzliche Obergrenze für à-Fonds perdu Beiträge an Sportklubs der professionellen und semi-professionellen Ligen aufgehoben werden

Coronavirus: Bundesrat passt Härtefallverordnung sowie Verordnung zum Erwerbsausfall an

Der Bundesrat hat die Härtefallverordnung und die Verordnung zum Erwerbsausfall angepasst. 

Weitere Details finden Sie unter nachfolgenden Link:

Zum Link: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-82923.html


Coronavirus: Verlängerung der Massnahmen im Bereich der Kurzarbeit

Zum Link: Coronavirus Verlängerung der Massnahmen im Bereich der Kurzarbeit

Mehrwertsteuertechnische Behandlung von à fonds perdu Beiträgen aus dem Härtefallprogramm

Zum Link: Mehrwertsteuertechnische Behandlung von à fonds perdu Beiträgen aus dem Härtefallprogramm

Coronavirus: Bundesratsentscheid vom 20.01.2021 zur Kurzarbeit

Zum Link: Massnahmen zur Kurzarbeit

Detaillierte Informationen finden Sie auch unter dem Link entnehmen:

Zum Link: BR - Coronavirus: Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen im Bereich Kurzarbeit werden erweitert 

Quellenbesteuerung ab 01.01.2021

Zum Link: Quellenbesteuerung ab 01.01.21

Härtefällprogramm des Kantons Zug

Zum Link: Härtefallprogramm des Kantons Zug

Zum Link: Härtefallmassnahmen weitere Kantone 

COVID-19 BAG Entscheide vom 18. Dezember 2020

Zum Link: COVID-19 BAG Entscheide vom 18.12.2020

Standortqualität Zug

Kopf-an-Kopf-Rennen bei der Standortqualität: 

Zug überholt Basel-Stadt erneut

Zum Link: https://www.luzernerzeitung.ch/wirtschaft/standortqualitaet-der-credit-suisse-zug-ueberholt-basel-stadt-ld.1267076

Covid-19

Zum Link: COVID-19

Coronavirus: Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen

Zum Link: Coronavirus Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen

Stellenmeldepflicht

Zum Link: Aktualisierter Beitrag zur Stellenmeldepflicht

Information zur Aufbewahrung von Liegenschaftsunterlagen

Zum Link: Aufbewahrung von Liegenschafts-Unterlagen 2019

Neues Design - Homepage

Unsere Hompage zeigt sich im neuen Kleid!

Wir wünschen Ihnen viel Spass beim Surfen und laden Sie herzlich ein, uns für jegliche Bedürfnisse zu kontaktieren.

MWST- Sätze sinken ab 1. Januar 2018

Zum Link: MWST- Änderungen 2018

Gute Vernetzung zu Anwaltskanzleien, Banken und Versicherungen